(209 ) Gesch-und Verordnungsblalt für das Königreich Sachsen, 137. Stück vom Jahre 1844. 50.) Bekanntmachung, den Aufschub der Niederjagd betreffend; vom 20sten August 1844. Obvwohl die Reife der Körnerfrüchte im hiesigen Verwaltungsbezirke schon überall so weit vorgeschritten war, daß die Beendigung der Erndte bis zu dem für den Aufgang der Niederjagd gesetzlich bestimmten Termine im heurigen Jahre sich erwarten ließ, so wird doch, nach den neuerlich gemachten Wahrnehmungen und den deshalb geschehenen dringenden Anregungen, die Einbringung der Erndte durch die eingetretene nasse und kalte Witterung wesentlich verzögert. Es hat daher die unterzeichnete Königliche Kreisdirection Kraft des Ihr von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen durch Verordnung vom 27sten Mai vorigen Jahres ertheilten allgemeinen Auftrags beschlossen, den durch das Patent vom 20sten September 1702 auf den Tag Egidi festgesetzten Anfang der Niederjagd bis zum 9gten September dieses Jahres zu verschieben. 1844. 33