(211 Gesehz-und Vemmmungsblal für das Königreich Sachsen, 144 Stück vom Jahre 1844. —ölI.) Decret wegen Bestätigung der Statuten der landständischen Hypothekenbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz; vom 13ten August 1844. W.3, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen rc. 2c. 2c. thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, auf das durch Unsere Ministerien der Justiz und des Innern Uns vorgetragene Gesuch der Stände des Landkreises im Markgrafthume Oberlausitz, die Errichtung einer landständischen Hypothekenbank für besagtes Markgrafthum Oberlausitz in Gnaden genehmigt, und den für diese Anstalt entworfenen Statuten in der Maaße, wie solche nachstehend zu ersehen sind, Unsere Bestätigung hiermit dergestalt er- theilt haben, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. Zu dessen Beurkundung ist dieses Bestätigungsdecret "4% ertheilt, von Uns eigenhändig vollzogen, und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden. Dresden, den 13ten August 1844. Friedrich August. „Jwj Julius Traugott Jakob von Koenneritz. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf 1844. 34