(268 ) Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft, und ist den in den Beilagen des unterm 10. Oetober 1843 veröffentlichten Prospects angegebenen Bedingungen. sowie den künftigen Gesellschaftsstatuten unterworken. Bautzen, den 2. November 1843. Der Comité für die Sächsisch-Schlesische Eisenbahn. N. J. (Stempel) N. J. Vorstan d. Secretair Die Hohe Staatsregierung des Königreichs Sachsen sichert nicht nur während der Bauzeit die Verzinsung der Einschüsse mit Vier vom Hundert jährlich, son- dern auch nach Eröffnung des Betriebs auf der ganzen Bahnlinie noch fünf Jahre lang einen Dividendengenuss von 4 pro Cent zu. Die Verzinsung der ersten Einzahlungen beginnt mit dem Schlusse der Zeichnung, für spätere Einzahlungen mit den Datis der dagegen auszugebenden neuen Interimsactien. D. Interimsactie der Süchsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der in Raten bis jetzt überhaupt eingezahlten. Thaler ein Gesammteinschuss von höchstens Einhundert Thalern im Vierzehnthalerlusse eingefordert werden kann, bat verhältnissmässigen Theil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft, und ist deren Statuten anterworken. Dresden, den 184 Sächsisch-Schlesische Eisenbahngesellschaft. (facsimilirte Unterschriften zweier Dirertoren) (Wörtlich abzudrucken sind hierzu die 8§ 17, 18, 19, 21, 33, 34, 40 der Statuten.)