(XXXII)) Bemerkungen. 1.) Weitere Berichtigungen und Vervollständigungen bleiben der näch- sten Revisions-Commission vorbehalten und sind solche von den Jollämtern fleißig zu sammeln und in beglaubter Form aufzu- zeichnen, auch am Schlusse jeden Jahres der denselben vorgesetz- ten resp. höhern Behörde mittelst Berichts anzuzeigen. 2.) Zum Behuf der Reduktion der Cubik= und Hohlmaaße auch Gewichte, sind die in der Beilage Sub # enthaltenen Verhält- nißzahlen in Anwendung zu bringen. r Vergleichung des Rheinischen oder Preußischen Cubik= und Preußischen Hohlmaaßes, so wie des Zollgewichts mit nachbemerkten Maaßen und Gewichten, und zwar: 1. 10,000 Preuß. Cubikfuß — 10,000 Anhaltschen Cubikfuß, (oder rheinische) 10,000 Denischen 10,918 Englischen „ 30,916 Französischen Cubik-Deceimetres, 13,148 Hamburger Cubikfuß, 12,1405 Hannoverschen 12,994 Lücbeckischen 12,981 Mecklenburgschen 13,613 Stchsischen 9,788 Wiener „ II. 10,000 Preuß. Quarts — 10,000 Anhaltschen Ouarts, 11,852 Dinischen Potts, 2,520 Englischen Imperial Stand. Callous, 11,450 Französischen Litres, 3,163 Hamburger Stübchen (à 2 dergl. — 1 Hamb. Viertel) 2,9 405 Hannover. (à 1 dergl. — 2 hannov. Kannen) 1,574 Lübeckischen Vierteln,