CXXV) Derselbe erlischt mit dem 3 1sten März 1853, insofern die Allerhöchsten und Höchsten Contrahenten sich nicht über dessen Verlängerung verständigen sollten. Die Allerhöchsten und Höchsten Ratificationen desselben werden gleichzeitig mit denen der obengenannten Schlußacte ertheilt und ausgewechselt werden. Dessen zur Urkund ist verselbe von den Eingangserwähnten Bevollmächtigten unter- schrieben und unterfiegelt worden. Geschehen zu Dresden, den Dreißigsten August Ein Tausend Acht Hundert Drei und Vierzig. (dez) Karl Wehner. C. F. H. A. Gustav Dr. Otto Carl Franz Carl Philipp Leopold F. H. Wendet. Klenze. Frankke. Wendt.