(316) zu Commissarien von den betreffenden Kreisdirectionen bestellt werden, so wird dieß un— ter Bezugnahme auf die am Schlusse der obgedachten Verordnung erfolgte Aufforderung zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 1 Sten December 1844. Ministerium des Innern. von Falkenstein. Kuhn. Letzte Absendung: am 2ten Januar 1845.