85 ) Gesetz-und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Gs Stück vom Jahre 1845. N34.) Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten Landtage betreffend; vom Zten Juli 1845. Se. Mjestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit § 115 der Ver- faffungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage die getreuen Stände auf den hten September dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird dieses, und daß an die Mitglieder beider ständischen Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den Zten Juli 1845. Gesammt-Ministerium. von Koenneritz. von Zeschau. v. Weber. 1845. 13