(100 ) genannter Eisenbahn, den Tract von Bautzen bis Löbau betreffend, zur Genehmigung vor- gelegt worden sind und diese Genehmigung, nach vorgängiger Prüfung unter heutigem Tage erfolgt ist, so wird unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 4ten Mai 1844 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 160) andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Rich- tungslinie der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn auf der genannten Bausection von Bautzen bis Löbau die nachbenannten Flurbezirke: Bautzen, Strehla, Jeßnitz, Auritz, Seculahora, Rabitz, Daranitz, Jenkwitz, Blösau, Kubschütz, Canitz Christina, Waditz, Steindörfel, Pommritz, Wawitz, Kuppritz, Niethen, Kohlwesa, Breitendorf, Eiseroda, Wohla, Nechen, Unwürde mit Laucha und Löbau treffen wird. Dresden, den 15ten Juli 1845. Ministerium des Innern. von Falkenstein. Demmth. « -—-—- —- Letzte Absendung: am 30sten Juli 1845.