101 ) . suusdvewrdnungsblakk für das Königreich Sachsen, Oes Stück vom Jahre 1845. 42.) Verordnung, Ernennungen in die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 16ten Juli 1845. Wa, Friedrich August, von GEOTTES# Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2. thun hiermit kund: Da durch den Tod des Kreisdirectors zu Budissin Ernst Gustav von Gersdorf auf Gröditz und durch Veränderung in der Person des Bürgermeisters zu Schneeberg eine der 63 der Verfassungsurkunde unter Nummer 14 und eine der ebendaselbst unter Num- mer 16 bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung zur Erledigung gelangt sind; so haben Wir zu deren Wiederbesetzung, für die erstgedachte den Regierungsrath Albert von Carlowitz auf Naundorf und Oberschöna, für die letztgedachte die Stadt Leisnig ernannt und zu dessen Urkunde gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers König- lichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben zu Dresden, am 16ten Juli 1845. Friedrich August. S Johann Paul von Falkenstein. 1845. 16