(110) Wir wollen, daß dem Inhalte sowohl der Concessionsbedingungen, als der Statuten von Jedermann, den es angeht, auf das Pünctlichste Folge gegeben werde, und haben zu dessen Beurkundung gegenwärtiges Concessions= und Bestätigungsdeeret unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unsex Königliches Siegel beifu- gen lassen. So gegeben zu Dresden, den 25sten Juni 1845. Friedrich August. Julius Traugott Jakob von Koenneritz. Johann Paul von Falkenstein.