D. 1815. ter Dividenden-Schein 2U-T Actie der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft. Gegen Rückgabe dieses Scheins wird den #sten April — den 1sten October 184 aus der Casse der unter- zeichneten Gesellschaft die für den gevachten Termin statutenmäßig zu bestimmende und bekannt zu machende Dividende ausgezahlt. Zittau, den 184 Directorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn Gesellschaft. L I (facsimilirte Unterschriften der drei Directoren.) Nach § 28 der Statuten verfallen Dividenden, welche innerhalb vier Jahren vom Zahlungstermine an nicht erhoben sind, der Gesellschaftscasse, und es werden mit dieser Frist die betreffenden Coupons ungültig. 141