(172 ) B. Interims-Actie der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn-Gesellschaft. — Inhaber dieser Interims-Actie, auf welche unter Einrechnung der bis jetzt überhaupt einge- zahlten . . . Thaler ein Gesammteinschuß von höchftens Einhundert Thalern im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Theil an dem gesamm- ten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn-Gesellschaft, und ist deren Statuten unterworfen. Chemnitz, den 18 Der Regierungs-Commissar. Directorium der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn-Gesellschaft. (Facsimilirte Unterzeichnung.) (Facsimilirte Unterzeichnungen.) Wörtlich abzudrucken sind die 88 15. 16. 17. 19. 27. 28. 34. der Statuten.