(187 ) M 61.) Bekanntmachung, die bei den Bauverständigen für die alterbländische Immobiliar-Brandver- sicherungsanstalt eingetretenen Veränderungen betreffend; vom 28sten August 1845. Mi Genehmigung des Königlichen Ministerii des Innern wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht, daß: 1.) die, nach § 1 der Bekanntmachung vom 26sten August 1842 (Seite 97 des — k) Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1842) zeither zu dem öten Tara- tionsbezirke gehörig gewesenen, Orte der Lehnsherrschaften Wechselburg, Rochs- burg und Penig zum Sten Tarationsbezirke geschlagen worden sind; 2.) der nach § 2 der vorgedachten Bekanntmachung mit dem Dienstprädicate: „Brand- versicherungsinspector“ angestellte Maschinenbauverständige, Heinrich Ludwig Kato in Chemnit, der ihm zeither gleichzeitig mit übertragen gewesenen Function eines Bau= und Spritzensachverständigen im Sten Tarationsbezirke, vom 1sten September dieses Jahres an, enthoben, und als Bau= und Spritzensachverständiger für den, nunmehro die Amtsbezirke Chem- nitz, Augustusburg und Frankenberg mit Sachsenburg, sowie die Lehnsherrschaften Wechselburg, Rochsburg und Penig umfassenden, S8ten Tarationsbezirk, der zeit- herige Assistent, Architect Heinrich Oscar Thuisko Götz, in Chemnitz wohnhaft, mit dem Dienstprädicate: „Brandversicherungsinspertor“ vom 1sten September dieses Jahres an, angestellt worden ist. Dresden, den 2 8sten August 1845. Königliche Brandversicherungscommission. von Zezschwitz. Sepyfert. 27