(217 ) * Abgabensäüätze Für is6 ch dem 14-Thalersuß nach d Daru „, ab dersnach dem 14-Thaler nach dem wird vergütet Benennung der Gegenstände. „ (mit der Eintheilung 241. Guldenfu g -¾B . Ver des Thalers in 30stel), i bei fuß vom Centner zollung. beim eim Bruttogewicht: No. Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. Pfund. Rthlr.: Ngr. Rthlr.] NNgr.] Fl.] Kr. Fl.r. chen Waaren, in Verbindung mit an- dern Materialien (jedoch mit Ausschluß von edlen Metallen, feinen Metallgemi- schen, Bronce, Perlmutter, ächten Perlen, Korallen oder Steinen)), ingleichen Holz- bronce, hölzerne Hängeuhren, ganz feine Holzflechterarbeit, geschnittenes Fisch- bein, auch Blei= und RothstifftCentr0 8) Gepolsterte Meubles, wie grobe Satt- lerwaaren. h) Grobe Böttcherwaaren, gebrauchte Centr. 54 . .17z. » Anmerk. zu e) und h): Grobe, rohe, unge- « färbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerar, beiten, grobe Maschinen von Holz, grobe Korbflechterwaagren, auch Holz in geschnitte- nen Fournieren ohne Unterschied des Ur- sprungs tragen die allgemeine Eingangsabgabe. 13 Hopfen Centr. 141Instrumente, astronomische, chirurgische, mathematische, mechanische, mufikalische, optische, physikalische, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus denen sie ge- fertigt find. .. . . .. . . ... « » 23 in Faͤssern u. Kisten. gt sind . 1 Centt1A 30 i 13 in Körben. 20 in Fdssern u. Kisten. . 9 in Ballen. 2 151 . . 4221 15|Kalender, a) die für's Inland bestimmt sind, wer- den nach den, der Stempelabgabe halber gegebenen besondern Vorschriften behan- delt; b) die durchgeführt werden, tragen die Durchgangsabgabe. Der Wiederaus- gang muß nachgewiesen werden. 1845. 31