No. 229 ) — Benennung der Gegenstände. Maaß-= fstab der Ver— zollung. Abgabensätze (mit der Eintheilung des Thalers in 30stel), beim Eingang. Ausgang. Rthlr.] Ngr. nach dem 14-Thalerfuß Rthlr.] Ngr. Fl. Eingang. nach dem 2471-Guldenfuß beim Ausgang. NKr. Fl.] Kr. Für Tara wird vergütet vom Centner Bruttogewicht: Pfund. 31 b) Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher (Shawls), Blonden, Spitzen, Petinet, Flor (Gaze), Posamentter-, Knopfmacher-, Sticker= und Putzwaaren, Gespinnste und Tressenwaaren aus Me- tallfäden und Seide, außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl; ferner Gold= und Silber- stoffe (ächt oder unächt); Bänder, ganz oder theilweise aus Seide; endlich obige Waaren aus Floretseide (bourre de soie), oder Seide und Floretseide. ) Alle obigen Waaren, in welchen au- ßer Seide und Floretseide auch andere Spinnmaterialien: Wolle oder andere Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein- Ausschluß der Gold= und Silberstoffe, sowie der Bänder Seife: a) Grüne, schwarze und andere Schmier- seife b) Gemeine weiße ... c) Feine in Täfelchen, Kugeln, r- Krügen, Töpfen u. s. w. 2— 2 2 224 Spielkarten von jeder Gestalt und Größe, in sofern sie in einzelnen Vereinsstaaten zum Gebrauche im Lande eingeführt werden dürfen, und unter Berücksich- tigung der besonderen Stempel= und Controlvorschriften zeln oder verbunden enthalten sind, mit 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. 1 Centr. 110 St## S## So #— l 10 . . 96 S = 17 17 30 in Kisten. 22 6 3 in Ballen. in Kisten. in Ballen. 20 11 13 in Kisten. 6 in Ballen. 16 in Kisten.