(232) Abgabensätze Für Maaß= — T d r a ,„ ab derlnach dem 14-Thalerfuß nach dem » Benennung der Gegenstände. sor (mit der Eintheilung - wird vergutet Uun des Thalers in 30stel), ? 6° vom Centner zollung. beim eim Bruttogewicht: No. Eingang. Ausgang. Eingang.Ausgang. 7 Rthlr.] Ngr. IRthlr.] Ngr. ] Fl. Xr. J Fl. JXr. h) Dergleichen in Verbindung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und anderen feinen Metallgemischen, ingleichen alles übrige Porzellan in Verbindung mit edlen oder unedlen Metallen.. Cent..ö0111UT533]|/ 33 un Kien. 39Wieh: a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel1 Stück. 110. 2 200 % b) Rindvieh: 1. Ochsen und Zuchtstirer Stückl 5. . . 8 45 4 2. KHHHH .... Stück3 5 156 3. Jungvierll . 1 Stück! 7: 330 . 4. Kälber 1 Stück 5 l17 . ) Schweine: 6 1. gemästtte 1 Stück 1014H0. 115 2. magerrer 1 Stück. 20| . 110. . 3.Spanferkel......... 1Stück.. 5. .17713—. d)Hämmel......... ..1Stück..15,,,52712«· e)Anderes SchafviehundZiegen.1StÜck.. 5 % Anmerk. 1. Pferde und andere vorgenannte Thiere sind zollfrei, wenn aus dem Gebrauche, der von ihnen beim Eingange gemacht wird, überzeugend hervorgeht, daß sie als Zug= oder Lastthiere zum Angespann eines Reise- oder Frachtwagens gehören, oder zum Waaren- tragen dienen, oder die Pferde von Reisen- den zu ihrem Fortkommen geritten werden müssen. Fohlen, welche der Mutter folgen, gehen frei ein. Anmerk. 2. Auf der Grenzlinie von Ober- wiesenthal in Sachsen bis Schusterinsel in Baden werden a) Zuchtstiere, Kühe und Jungvieh zur Nachzucht, h) magere Ochsen für Grenzbewohner, in einzelnen Stücken und nicht zum Handel be- stimmt, auf obrigkeitliche, den Einbringern zu ertheilende Bescheinigungen gegen ein Viertel der obigen Tarifsaͤtze eingelassen.