(269 ) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereins einer- seits, und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereins andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse; vom 16ten Oktober 1845. Sen Mgjestät der König von Preußen für Sich und in Vertretung der durch den Zoll- verein verbundenen Staaten, so wie Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig, einerseits, und Seine Majestät der König von Hannover für Sich und in Vertretung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg und Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schaumburg-Lippe, als Mitgliedern des Steuervereins, andrerseits, von gleichem Wunsche beseelt, die gegenseitigen Verkehrsverhältnisse zwischen Ihren Staaten sowohl, als auch überhaupt zwischen den beiderseitigen Zoll= und Steuervereinen, im ge- meinsamen Interesse derselben, durch Erneuerung und Vervollständigung der seit dem Jahre 1837 bestandenen Verträge, möglichst zu fördern, haben zu diesem Zwecke Verhandlungen eröffnen lassen, und zu Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Preußen Allerhöchst Ihren Wirklichen Legations= und vor- tragenden Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Carl Albert v. Kamptz, Kommandeur zweiter Klasse des Herzoglich Braunschweigschen Ordens Heinrichs des Löwen, Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig Höchst Ihren Finanzdirektor August v. Geyso, Ritter des Herzoglich Braunschweigschen Ordens Heinrichs des Löwen. und Seine Majestät der König von Hannover Allerhöchst Ihren Ober-Steuerrath D. Otto Carl Franz Joseph Godehard Klenze, Ritter des Königlich Hannoverschen Guelphenordens, Kommandeur vom Dannebrog, Komthur des Königlich Sächsischen Zivilverdienst-Ordens, Ritter des Herzoglich Anhaltschen Ordens Albrecht des Bären, und Allerhöchst Ihren Ober-Finanzrath Franz Georg Carl Albrecht, Mitglied des Königlich Hannoverschen Guelphenordens vierter Klasse, von welchen Bevollmächtigten, nach Auswechselung ihrer Vollmachten, folgender Vertrag, unter dem Vorbehalte der Ratification, abgeschlossen worden ist. 39