l 298 J. Anlage zum Artikel 2. der Uebereinkunft VI. Verzeich niß derjenigen stenervereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem Eingange in den Zoll- verein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangs-Abgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben. 75 Bezeichnung Position Vertrags- —. des mäßiger der Vereins- Abgaben Bemerkungen. Gegenstän dee. Jolltarifs. Sat. ** Thlr. Sgr. Dro „ n « « . Il- , 1 Bäckerwaaren, gewöhnliche, einschließ- Soll-Zentr lich Zwieback, in unbeschränkterA. E. frei Quantität .. . . lresp. 25. p. 2 Bärme oder Hefen: a) frische A. E. A. frei. Beim Ei iber d b) trockene (Preßhefen) . 25. b. 3 10 7, Beim Eingange uor Gerer- 3Bienenkörbe, gebrauchte, Futterhonig, so wie Bienenkörbe, in welchen die 1 Bienengetödtet sind, mit dem Honig A. E. A. frei. 4|Bier aller Art, in Fässern 25. a. 1.— 5 Bleiplatten und gewalztes Blei 3. b. 1 15 onrgemenn m Einmne zolls gilt zen- für ein # — Quan- . . tum von entnern, u nur 6Bleierne Gewichte, Kessel, Kugeln 2.h 3. b. 1 20 bei deren Einfuhr über die nach vorgängiger Verabredung anno zu bezeichnenden Zollämter. 7 Butter: a) in Stücken 25. 8. 1 5 Bizueinem jährlichen Quanto . v ntr. l ange b) eingeschlagene 25. 8. 1 5 überr die Herzogl. Braunschweig- h Grenze. 8Cement aller Art, desgl. WWophalt und 33. a. frei Asphaltplatten . resp. 37.