5 — (304 ) Position 2. zeichnung des mäßiger der Stuer Abgabenl Bemerkungen. 5 - » ereins- Satz. v Gegenstände. Tarifs. Rthlr. Ggr. » » » pro Zentr. Als Grenzbewohner sind im Zoll- tigen Städte und des größeren und bereine vie Bewohner des Grenz- 5 : — ezirks, und im Steuervereine die eigentlichen Handelsverkehrs. II. 69. 6 Bewohner der mcht über zwei Meilen von der Grenze entfernten Ortschaften anzusehen. 19| Steine, Mauer-, Back-, Dach= und Ziegelsteine, Klinkker. 52. b. frei. » » Bei der Einfuhr über die Gren— 20Steinkohlen II. 33. a. frei. sen geae das Herzogthum Braun- weig. 21Cöpferwaare, gemeine II. 57. a. frei. pro Stück. Beidem Eingange über die Gren- " zen gegen das Herzogthum Braun- 22 Vieh: 11 schweig in einzeinen Stüchen wird a) Ochsen und Zuchtstiere 59. 44DDie Eingangsabgabe für » — 1 Ochsen und Suchtstier au fb) Kühe II. 59. d. 1 12 * 1 1uem □# 1 . 59. e. 1Kuh auf 1. — C) Ninder (Jungpieh) II. 59. e 1 1 Zuh auf 1 „ » herabgesetzt. d) Schweine, gemästete und magere II. 59. f. — 12 Für magere Schweine wird bei der Einführung über die Grenzen gegen das Herzogthum Braun— schweig nur 6 Ggr. für jedes Stück erhoben.