(398 ) Vergleichung. Thlr. Ngr. Pf. Einnahme. - . -Ausgabe. verbleiben: Thlr Ngr. Pf. R " ste, laut anliegenden Individual-Restverzeichnisses sub D. und zwar: — Thlr. . Ngr. Pf. aufs laufende Jahr, . 2 auf frühere Jahre. uts. Urkundlich ist diese Rechnung eigenhändig unterschrieben und besiegelt worden. Sign. N., am 18 N. N. Gemeindevorstand. N. JN. Ortseinnehmer. Der Ratb allda. N. N. Bürgermeister. N. N. Stadtsteuer-Einnehmer. Anmerkung. An Orten, wo der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Ortseinnehmer ist, ist die Rechnung neben diesem von einem andern Mitgliede des Stadt= oder Gemeinderaths mit zu vollziehen.