(K ) Abstimmungen in den ständischen Kammern — in welchem Falle das Ab- treten der Staatsminister und Königlichen Commissare dabei künftig noch stattzufinden hat Abtret en der Staatsminister und Königlichen Commissare bei den Abstimmun- gen in den ständischen Kammern — in welchem Falle dasselbe künftig nur noch stattzufinden hat. . Actuarien, bei den Königl. Untergerichten angestellte, — deren Eintheilung in zwei Classen und sonstige Stellung Advocaten, zu Güter= oder Rechtsvertretern im Concursprocesse oder zu Contra- dictoren im Edictalprocesse außerhalb des Concurses bestellte. — Wegfall der besondern Verpflichtung derselben als solche Appellationen, gegen das Verbot der Aufführung oder die Beschlagnahme eines Werks eingewendete, — haben keine Suspensiokraft Appellationsgerichte — deren Obliegenheit zur Aufsichtsführung über die Art und Weise der Fortführung der Grund= und Bypothekenbücher bei den Untergerichten Arbeitshausstrafen, mit 3hchensftaf * – deren Ver- wandlung. » ·· Armee — anderweites Gesetz über die Verpflichtung darin zu dienen — Ausführungsverordnung dazu Ausfertigungen, gerichtliche, an entfernte Betheiligte zu behändigende, — — kön- nen letzteren durch die Post zugesendet werden Ausgewiesene — welche Uebereinkunft zwischen der hiesigen und Königl. Würt- tembergischen Regierung wegen deren gegenseitiger Uebernahme abgeschlossen worden it Ausschuß, ständischer, — neue Zusammensetzung desselben. zu Verwaltung der Staatsschuldencasse Auswanderungssteuern — Convention zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica wegen gegenseitiger Auf- hebung derselben B. Baden, Großherzogthum, — Uebereinkunft zwischen selbigem und dem Königreiche Sachsen wegen gegenseitiger unentgeldlicher Heilung und Verpflegung, auch Beerdigung erkrankter und beziehendlich vasstorbener unbemittelter Unterthanen Baumwolle, explodirende und zum Schießbedarf gebrauchte, — die bei deren und ühnlicher Präparate Fabrikation, Aufbewahrung, Versendung und Verkaufe anzuwendenden Vorsichtmaaßregeln betr. Bayern, Königreich, — die mit der dasigen Regierung abgeschlossene Uebereinkunft wegen Untersuchung und Bestrafung der Forst-, Jagd-, Feb und dische— reifrevel an den beiderseitigen Landesgrenzen betr. Bayersch-Sächsische Eisenbahn — deren Tract ——.§§ — deren Compagnie beantragt deren Abtretung an den Staat — desfallsige Einberufung der Stände . 1846. Tag. 19 Juni 19 Juni 30 Juni 7 Mai 27 Juli 28 Sept. 30 Juli 31 Juli 1 Aug. 1 Oct. 29 April 18 Juni 7 Sept. 12 Oct. 10 Dec. 12 Dec. 12 Febr. 20 März 7 Dec. Seite. 64 270 103 fl. 106 107 fg. 129 fg. 306 fg. 31 fg. 60 225 fg. 267 fg. 321 fg. 323 fg. 3 21 312 Paragraph. 1 u. 2 11 3,7, 11 1—3 1—111 1—165 1—11