(11 ) tragen, on Tragfähigkeit, und im Jahre neu gebaut, ist von dazu bestellten und verpflichteten Sachverständigen in allen seinen Theilen und Zubehö- rungen sorgfältig geprüft und zur Schifffahrt auf der Elbe vollkommen gut und tüchtig befunden worden. Auf Grund dieses technischen Zeugnisses ist daher dem Eigenthümer gedachten Fahr- zeuges gestattet worden, das letztere zum Elbschifffahrtsbetriebe so lange benutzen zu dürfen, als es sich in erwähntem guten Zustande befindet und darin erhalten wird. Urkundlich ist hierüber gegenwärtiges Schiffspatent unter amtlicher Vollztehung und Besiegelung ausgefertigt worden. den (Name der Behörde) (Unterschrift.) B. Muster eines Schifferpatents zur Führung von Schiffen. Schifferpatent. Vorzeige dieses N. NW. aus in hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Betriebe der Elbschifffahrt mit 11 er l— dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung jedes auf der Elbe fahrenden k% Schine, unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden ist. Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anzuvertrauende Fahrzeug mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden und Unglück oder Gefahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Waaren und Personen gerathen könnte, nach allen Kräften und besten Fleißes, soweit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahrten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additionalacte, sowie die in den einzelnen Staaten geltenden schifffahrts-= und strompolizeilichen Vorschriften, genau zu be-