(12 ) folgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, aus- gestellt worden. den . (Name der Behörde) (Unterschrift.) C. Muster eines Schifferpatents zur Führung von Holzflössen. Schifferpatent. Vorxeiger dieses N. J. aus . .in hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betriebe der Holzfloößung auf der Elbe dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung jedes auf genann- tem Strome gehenden Holzflosses unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden ist. Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anvertraute Holz- sloß mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden, Unglück oder Ge- fahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Personen und Gegenständen gerathen könnte, nach allen Kräften und besten Fleißes, so weit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahr- ten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additionalacte, sowie die in den ein- zelnen Staaten geltenden schifffahrts= und strompolizeilichen Vorschriften genau zu befolgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, ausgefertigt worden. den (Name der Behörde.) (Unterschrift.) Letzte Absendung: am 6ten März 1846.