(19 ) i.) Schutzgelder und dahin gehörige Naturalleistungen der unangesessenen Einwohner. k.) Braugeschoß und Brauäquivalent der Braugenossenschaft zu Wildenfels, ingleichen der brauberechtigten Gemeinde Weißbach. C. Benennung derjenigen von den angesessenen Unterthanen der Herrschaft Wildenfels abzu- entrichtenden gutsherrlichen Gefälle, welche nicht mit zum Gegenstande der Ablösung aus dem Fonds der indirecten Abgabenentschädigung gemacht worden sind, vielmehr noch ferner in bisheriger Maaße an den Besitzer genannter Herrschaft fortgeleistet werden können: 1.) Erbzinsen, 2.) Laaszinsen, 3)) Erbzinsen für reluirte Zins-Victualien, 4.) Desgleichen für Zinsfische, 5.) "O Zinshopfen, 6.) Stollngelder, 7.) Lehngelder, 8.) Kohlenzehenden, 9.) Wasserfrohngelder, 10.) Jagdfrohngelder, vermöge der hierüber bestehenden Re- 11.) Schaaftriftgelder, cesse. 12.) Bau-, Fahr= und Handfrohngelder, 13.) Ackerfrohntage, 14.) Hand= und Jagdfrohntage, insoweit nicht solche dermalen schon abgelöst 15.) Zinsgetraide, und die dafür übernommenen Geldrenten 16.) Zinshähne, zur Königlichen Landrentenbank überwie- 17.) Zinshühner, sen sind. 18.) Zinseier, B. Bestätigungs= und Declarationsurkunde, die wegen der Abgabenverhältnisse in der Herrschaft Wildenfels geschlossene Uebereinkunft betreffend. W#33, Friedrich August, von GOTTE Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. urkunden hiermit und bekennen für Uns, Unsere Erben und Nach- kommen an der Krone Sachsen: