( 54) Was demnächst f) die Petitton der hiesigen Handelsinnung nebst 20 Anschlußpetitionen auswärtiger Handelscorporationen und Consorten rücksichtlich der Elbschifffahrtsabgaben betrifft, so wer- den Wir — abgesehen von der bereits in Unserem Decrete vom 29sten December 1845 ertheilten Zusicherung, daß keine Gelegenheit verabsäumt werden solle, weitere Ermäßigun- gen des Elbzolles für augenscheinlich zu hoch tarifirte Waarenartikel wo möglich zu erwirken — den in der ständischen Schrift unter Nr. 1. bis 5. enthaltenen Anträgen, nach gründlicher Erwägung derselben, und, so weit nöthig, nach vernommenem Gutachten des betheiligten Handelsstandes, thunlichst entsprechen, auch der nächsten Ständeversammlung über die Er- solge Mittheilung zugehen lassen. Endlich 8) wollen Wir den, von den getreuen Ständen, auf die Petition der Schiffer Jo- hann Benjamin Webers und Genossen vom Sten Januar 1846 wegen der Schiffmühlen und wegen der zur Erleichterung der Schifffahrt an den Elbbrücken etwa zu treffenden Vorkehrungen und Maaßregeln, bevorworteten Puncten, wie bisher schon geschehen, auch fernerhin Unsere fortwährende Aufmerksamkeit schenken, auch den auf gedachte Petition bezüglichen allgemeinen Antrag einer gründlichen Prüfung unterwerfen lassen. 28) Da über die durch Decret vom 29sten November v. J. zur ständischen Begut- achtung gelangten Grundzüge einer Reform der Medieinalverfassung, in Bezug auf die hinsichtlich der Bildung des ärztlichen Personals und der Classification des letzteren dermalen bestehenden Einrichtungen, — durch welche zugleich die von der letzten Ständeversamm- lung in Anregung gebrachte Frage über das Fortbestehen oder die Aufhebung der hiesigen chirurgisch-medicinischen Academie ihre endliche Erledigung gefunden haben würde, — die getreuen Stände zu einer übereinstimmenden Ansicht sich nicht vereinigt haben, vielmehr in den von beiden Kammern deshalb übergebenen Schriften zum Theil von einander abweichende Gutachten eröffnet worden sind, so nehmen Wir zur Zeit Anstand, dieses Ge- genstandes halber Unserer Seits eine bestimmte Entschließung zu fassen. Wir werden jedoch darüber, ob überhaupt und in welchem Umfange der gedachte Reformplan weiter zu verfolgen und ob deshalb, nach Befinden, eine Vorlage an die nächste Ständever- sammlung zu bringen sei, fernere sorgfältige Erwägung pflegen, dieselbe aber auch zu- gleich darauf richten lassen, inwiefern es angemessen erscheine, daß mit der von beiden Kammern übereinstimmend für wünschenswerth erklärten Aufhebung der Vorschrift des 8 2 des Mandats vom 30sten Januar 1819, selbst unerwartet der definitiven Beschluß- fassung über eine weiter greifende Umgestaltung der bestehenden Medicinalgesetzgebung, vor- geschritten werde. 29) Wir bedauern, daß es nicht möglich gewesen, die Berathung a) des den getreuen Ständen vorgelegten Regulativs wegen Ausübung des welt- lichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche,