(58) Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei— gethan und haben, zu Urkund alles dessen, gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungs- blatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem König- lichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 17ten Juni 1846. Friedrich August. Julius Traugott Jakob von Koenneritz. Heinrich Anton von Zeschau. Gustav von Nostitz-Wallwitz. Carl August Wilhelm Eduard von Wietersheim. Johann Paul von Falkenstein. Letzte Absendung: am 4ten Juli 1846.