( 66) 29.) Bekanntmachung, die neue Einrichtung der Juristen-Facultät betreffend; vom 2 2sten Juni 1846. Nachdem Se. Königliche Majestät genehmigt haben, vom A1sten Juli d. J. an eine Trennung der Juristen-Facultät zu Leipzig in ihrer Stellung als academische Corpora- tion von dem Spruch-Collegium eintreten zu lassen, so wird andurch Folgendes bekannt gemacht: 1) Der Juristen-Facultät verbleiben: a) alle mit der Universität in Verbindung stehende Geschäfte, b) die Prüfungen, ) der Verspruch der ausländischen Rechtssachen, d) das Befugniß, Rechtsgutachten auf Anfragen vom In= und Auslande zu geben. 2) Das Spruch-Collegium erhält: a) den Verspruch aller inländischen Rechtssachen und b) das Befugniß, auf Anfragen aus dem Auslande Rechtsgutachten zu geben. 3) Das Spruch-Collegium führt, wiewohl ohne zu einer wirklichen Stagtsbehörde erhoben zu werden, die Benennung: „Königl. Sächs. Spruch-Collegium“, der Vorstand desselben die Amtsbenennung: „Präsident“, die Assessoren: „Justizräthe." 4) Sämmtliche Untergerichte werden hierdurch angewiesen, bei Versendung von Rechts- sachen zum Verspruch, soweit dieselbe zeither an die Juristen-Facultät geschehen konnte, die Missive vom 1 sten Juli 1846 an, an das „Königl. Sächs. Spruch- Collegium zu Leipzig“ zu richten. Dresden, den 2 sten Juni 1846. Die Ministerien der Justiz und des Cultus und des öffentlichen Unterrichts. von Koenneritz. von Wietersheim. Hausmann. Letzte Absendung: am 4ten Juli 1846.