(130 ) männer erschöpft ist und höchstens bis nach Ablauf der ersten sechs Monate des auf die Rekrutirung folgenden Jahres geleistek. §# 6. Aller übrige von einer Musterung zur anderen eintretende Mannschaftsabgang ist, soweit er nicht durch freiwillig Eintretende gedeckt werden kann, erst bei der nächsten Re- krutirung zu ergänzen. §* 7. Die zu den Behörden für das Rekrutirungsgeschäft nach § 37 des Gesetzes gehörende Oberrekrutirungsbehörde besteht aus dem Kriegsminister als Vorsitzenden, aus zwei geheimen Regierungsräthen, als Mitglieder des Ministeriums des Innern und aus einem geheimen Kriegsrathe. § 8. Jeder amtshauptmannschaftliche Bezirk bildet einen Rekrutirungsbezirk. § 9. Bei der in jedem derselben in Gemäßheit § 41 des Gesetzes zusammentreten- den Rekrutirungscommission führt der Amtshauptmann den Vorsitz und das Actendi- rectorium. Von ihm sind alle in Folge von Beschlüssen der Commission und sonst nöthig werden- den Verfügungen zu erlassen, auch alle berichtlichen Anzeigen zu erstatten. § 10. Die Bestimmung der Offiziere zu Mitgliedern der Rekrutirungscommissionen, sowie der den Letzteren beizugebenden Militärärzte erfolgt, auf vorgängige Anordnung des Kriegsministeriums, durch die oberste Commandobehörde. § 11. Ars richterlich befähigtes Commissionsmitglied tritt während der Mannschafts- aushebung jedesmal der Bezirksjustizbeamte des Aushebungsorts, bei der Loosziehung der Bezirksjustizbeamte des Loosziehungsorts ein. § 12. Wenn im einzelnen Falle Localverhältnisse diese Regel nicht anwendbar er- scheinen lassen, hat der betreffende Amtshauptmann an das Kriegsministerium Anzeige zu erstatten und wegen Zuziehung eines anderen richterlich befähigten Beamten seine Vorschläge zu eröffnen. § 13. Wird ein Commissionsmitglied auf Zeit behindert an den Aushebungsgeschäf- ten Theil zu nehmen, so hat, was den Militärcommissar anlangt, dieser wegen Abordnung eines Stellvertreters an die oberste Commandobehörde alsbald Meldung zu machen, der Justizbeamte dagegen den ihm in seinem Amte verfassungsmäßig zugeordneten Stellvertreter für sich eintreten zu lassen, der Amtshauptmann endlich an die Kreisdirection Behufs der Abordnung eines ihrer Mitglieder Anzeige zu erstatten. Tritt eine solche Behinderung nur für einen Tag und überhaupt so unerwartet ein, daß abhülfliche Vorkehrungen nicht