( 165) iß ctliche Einstandssumme bezahlt haben. — — — eit der Einzahlung des Einstandsgeldes a) vor der D)nach der Anmerkungen. Loosziehung. zuerst hinter einander aufzuführen und dann an selbige die anzufügen, von welchen dasselbe t worden ist. he vor der Loosziehung das Einstandsgeld bezahlt haben. 24 *