(166) VIII. Befreiungs-Schein. Dem J. N. gebürtig aus N. N. Sohn des N. J. zu N. N. wird hiermit bescheiniget, daß er sich bei der Rekrutirung im December 18. vor der Re- krutirungscommission gestellt, die zu Erlangung eines Stellvertreters erforderliche Summe von Zwei Hundert Thalern im 14 Thalerfuße an unterzeichnete Commission richtig bezahlt hat und dadurch seiner Militärpflicht gesetzlich entbunden worden ist. N. den ten N. 18 Amtshauptmannschaftlicher BG 4 zamammshasttcher) Rekrutirungscommission N. J. Amtshauptmann.