(219 ) 1. Bezirk des Hauptzollamts zu N. Nummer des Inventariums. S□S Nummer der Belege. Anmeldung der Räume und Geräthe, welche zur Rübenzuckerfabrik de. zu * 4 4 in der Straße Nr. Lgehören. Anleitung Angabe zum Gebrauche für den Inhaber der Fabrik. Diese Anmeldung ist von dem Inhaber der Fabrik der Steuerbehörde des Bezirks in doppelter Aus- fertigung dann zu Übergeben, wenn a) eine Fabrik neu errichtet worden, oder b) wenn die vorhandene Anmeldung irgendwie undeutlich geworden ist. Es sind alle zur Fabrik gehörigen oder in den Räumen derselben vorhandenen feststehenden Ge- räthe aufzunehmen. Jedes Geräth ist einzeln zu verzeichnen. Der Inhaber der Fabrik hat umstehend nur die drei ersten Spalten auszufüllen und seine Ein- tragung am Schlusse mit der Angabe des Tages und seiner Namens-Unterschrift zu vollziehen. Diese Anmeldung ist in der Fabrik sorgfältig und gegen Beschmutzung und Beschädigung geschützt aufzubewahren. Nachträge und Veränderungen in Bezug auf die- selbe werden mittels eines dazu bestimmten beson- deren Formulars bei der Steuerbehörde angemeldet. Eine neue Anmeldung ist bei der Steuerbehörde, sobald es von derfelben verlangt wird, einzureichen. der Räume und ihrer Lage.