(225 ) M 56) Verordnung wegen Bekanntmachung der Freizügigkeitsconvention zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica; vom Tten September 1846. M wegen gegenseitiger Aufhebung des Heimfallsrechts und der Auswanderungs- steuern zwischen dem Königreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nordamerica die nachstehende Uebereinkunft am 15ten Mai vorigen Jahres getroffen worden ist, und die Auswechselung der Ratificationen derselben am 1 2ten vorigen Monats Statt gefunden hat, so wird diese Uebereinkunft, Allerhöchster Entschließung gemäß, zur Nachachtung der Behör- den und Unterthanen hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 7t#en September 1846. Ministerium des Innern. von Falkenstein. Vertrag zwischen dem Kbnigreiche Sachsen und den vereinigten Staaten von Nord- America, wegen gegenseitiger Aufhebung des Heimfallsrechts und der Aus- wanderungssteuern. Seine Majestät der König von Sachsen einestheils und die Vereinigten Staaten von Nordamerica anderntheils von gleichem Wun- sche beseelt, die Beschränkungen aufzuheben, welche in Ihren Staatsgebieten bei Erwer- bung und Uebereignung von Gütern Seiten Ihrer beiderseitigen Staatsangehörigen be- stehen, sind übereingekommen, zu diesem Ende in Unterhandlungen zu treten. Kuhn. Convention hetween the Kingdom of Sakony and the United States of North America for i#e mulual abolition of the droit-d'aubaine and taxes on emigration. H Majesty the King of Saxony on the one part and the United States of Ame- rica on the other part, being equally de- Sirous of removing the restrictions which exist in their territories upon the acqul- Ssition and transfer of property by their respective citizens and subjects, have agreed to enter into negotiations for this purpose.