( 244 ) □ Anleitung zum Gebrauche der nachstehenden Tabellen unter A. und B. 1. Die Rentenberechnung ist bei Lehngeldablösungen immer mit der Beantwortung der Fragen einzuleiten: a) auf wie hoch beläuft sich die Summe des im einzelnen Falle zu entrichtenden Lehngeldes, (der einmalige Lehngeldbetrag) b) wie viele Fälle der Lehngeldentrichtung sind, nach Beschaffenheit des Umfanges der Verbindlichkeit, auf das Jahrhundert zu rechnen, (Zahl der Veränderungsfälle nach #84 und 85 des Ablösungsgesetzes,) ) in welchem Jahre hat der letzte Fall, in welchem Lehngeld zu entrichten gewesen ist, Statt gefunden, (letzter Lehnfall,) und d) von welchem Zeitpuncte an hat der Rentenlauf zu beginnen? (Ausführungstermin der Ablösung). 2. Sind diese Vorfragen beantwortet, so ist weiter zu ermitteln: auf wie hoch sich, bei einem Disconto von vier Procent, nach den Regeln der Discontorechnung der baare (präsente) Werth aller künftig zu leistender Lehngeld- zahlungen zu dem bei 1 d. angegebenen Zeitpuncte berechne. Die aus dieser Berechnung hervorgehende Hauptsumme bildet den Betrag des zu zahlen- den Ablösungscapitales, und durch Didvision derselben mit 25 wird die jährlich zu entrich- tende Ablösungsrente gefunden. 3. Die Tabelle A. giebt nun an, welchen baaren (präsenten) Werth ein Capital von Einem Thaler, bei einem Disconto von vier Procent, habe, wenn es erst zu einem späte- ren Zeitpuncte von 1 bis 400 Jahren zahlbar ist, und es ist dieser Werth in der zweiten Spalte nach Deeimaltheilen des Thalers, in der dritten nach Groschen, Pfennigen und De- cimaltheilen des Pfennigs ausgeworfen. Die Berechnung gestaltet sich, bei Benutzung dieser Tabelle, in folgender Maaße: aa) zuerst ist in Ansatz zu bringen der Werth, welchen zu dem bei 1 d. angegebenen Zeitpuncte 1 Thlr. hat, zahlbar nach so vielen Jahren, als zwischen diesem Zeitpuncte und dem nach 1b. und c. zu bestimmenden Eintritte des nächsten künftigen Lehnfalles liegen.