(275 r*3 Abgabensätze Für Tara wird a eim * der vergütet vom Cent- 4 Benennung der Gegenstände. Veral. Eingang.Ausgang. iner Brutkogevicht= lung. Thlr.]Ngr. Thlr.] När. Pfund. e. Rohe (unappretirte) Leinwand, roher Zwuillich und Drillc—/1 Ausnahme. Rohe ungebleichte Lein- « wand geht frei ein: aa. in Preußen: auf den Grenzlinien von Leobschütz bis Seidenberg in der Ober-Lausitz, von Heiligenstadt bis Nordhausen und von Herstelle bis Anholt, nach Bleichereien oder Leinwandmärkten; bb. in Sachsen: auf der Grenzlinie von Ostritz bis Schandau, auf Erlaubnißscheine; cc. in Kurhessen: auf Erlaubnißscheine nach Bleichereien oder Märkten. I. Gebleichte, gefärbte, georuckte oder in anderer Art zugerichtete (appretirte), auch aus gebleichtem Garn gewebte Lein- wand; gebleichter oder in anderer Art zugerichteter Zwillich und Drillich; ro- hes und gebleichtes, auch verarbeitetes Tisch-, Bett= und Handtücherzeug, lei- 13 in Kisten. neue Kittel, auch neue Leibwäsche 1 Et20 BB„B — 9 in Körben. 2. Bänder, Batist, Borten, Fransen, 6 in Ballen. Gaze, Kammertuch, gewebte Kanten, Schnüre, Strumpfwaaren, Gespinnste und Tresenwaaren aus Metallfäden und Leinen, sedoch außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes- 18 in Kisten. fing und Stahl 1 E7r.0 W — 10 n Krben- 1— h. Zwirnspitzen 1 Ctr. 6— — — 3 n #len-