C#. 30; ) 638. Die Friedensrichter stehen inter der Aufsicht der Appellationsgerichte, ein jeder unter dem Appellationsgerichte des Bezirks? wo er wohnt; den an sie ergehenden Verfügungen und Weisungen dieser ihnen vorgesetzten Behörden haben sie gebührend Folge zu leisten, (6 53 des Gesetzes). Letzte Absendung: am 5ten December 1846.