(303 ) Gesczund Verordnungsblalt für das Königreich Sachsen, 2 Us#es Stück vom Jahre 1846. A 70) Decret wegen Bestätigung der Statuten für die Spar- und Leihcasse zu Waldheim; vom 14ten October 1846. Waon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. thun hiermit kund, daß Wir auf den von Unseren Minifterien des Innern und der Juftiz deshalb Uns geschehenen Vortrag die von einem Vereine von Privatpersonen, Franz Christ und Genossen, beabsichtigte Begründung einer, durch ein zusammengebrachtes Actiencapital sicher gestellten Sparcassen= und Leihanstalt zu Waldheim auf darum geschehenes Ansuchen genehmigt, auch den für die Anstalt entworfenen Statuten in der vorgelegten Fassung Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß der Spar= und Leihcasse sowohl die in den §§ 20, 22, 28, 29, 30 und 31 enthaltenen Rechtsvergünstigungen zustehen, als auch sonst die Bestimmungen der Statuten von allen, die es angeht, auf das Genaueste beachtet werden sollen. Urkundlich ist darüber gegenwärtiges Deere t ertheilt, und unter Beidruckung des Königlichen Siegels von Uns eigenhändig unterschrieben worden. Dresden, am 1 Aten October 1846. —. Friedrich August. Johann Paul von Falkenstein. Albert von Carlowitz. 1846. 47