(XIIL ) Verpflichtung eines Grund= und Hypothekenbuchführers zugleich auf die Grund= und Hypothekenbuchführung bei einem oder mehreren an- deren von ihm selbst verwalteten Gerichten mit zu richten Grund= und Hypothekenbücher — Stellvertretung des Gerichtsvorstandes bei Eintragungen in selbige in dem Falle, wenn er oder seine nahen Verwandten bei desfallsigen. Rechtsgeschäften selbst betheiligt sind — Bestimmungen über die Haltung von Acten in hierauf bezüglichen An- gelegenheiten Grundstücke, im Besitze der Sichsisch-Bayerschen Eisenbahncompagnie befind= lich gewesene und durch Abtretung der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahn an den Staat auf letzteren übergegangene, — Anweisung zu Bemer- kung der bezüglichen Besitzveränderung in den betreffenden Grund= und Hypothekenbüchern . . H. Handel — Adbschluß eines Vertrags hierüber zwischen dem deutschen Zoll- vereine und dem Königreiche beider Sieilien Handelsreisende, umherziehende, — Vereinbarung zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Belgien wegen deren gegenseitiger Behandlung Heiln ug erkrankter oder verunglückter unbemittelter Unterthanen, unentgeldliche, wechselseitige. — Abschluß einer Convention hierüber zwischen der hie- sigen und Herzoglich Sachsen -Altenburgischen Regierung Hessen-Homburg, Landgrafschaft, October 1845 bei — tritt dem Münzcartel vom Eelsten Hohenzollern = Hechingen, Fürstenthum, — tritt dem Muünzeartel com 21 sten October 1845 bl — Sigmaringen, Fürstenthum, — tritt dem Münzeartel vom DElsten October 1845 bei Hülfsvollstreckung in das bei einem Schuloner sich oorfindende eur cassenbuch der Stadt Oschatz — ist zulässig — in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlage= und Quittungs- bücher der Sparcassenanstalt zu Neustädtel — ist statthaft — in die bei einem Schuldner sich vorfindenden casse zu Löbau — ist gestattet . . — in die bei der Leihanstalt zu Löbau stehenden Pfänder — ist unsiatthaft. — in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Einlagebücher der Spar- casse zu Auerbach — ist statthaft — in die bei einem Schuldner aufgefundenen Einlage= und Ouittungs- bücher der Sparcasse zu Crimmitzschau — ist zulässig — in die bei einem Schuldner sich vorfindenden Quittungsbücher der Spar= casse zu Wurzen — ist statthaft — in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen E inlage- und Ouitt- tungsbücher der Sparcassenanstalt zu Lichtenstein — ist zulässig — in die bei einem Schuldner sich etwa vorfindenden Quittungs= oder Einlagebücher der Sparcassenanstalt zu Pulsnitz — ist statthaft Quittungsbücher der Spar- Tag. 8 Juli 27 Mai 17 Juni 12 April 21 Jan. "1 24 Juli 24 Juli 24 Juli 1846 19 Dec. 1847 29 Jan. 2 März 9 April 21 Mai 4 Sept. 14 Sept. Seite. 118 fg. 120 fg. 121 g. 84 Paragraph. II. III.