( 23 ) Da jedoch diese Verbindlichkeit immer nur subsidiarisch bleibt — insofern, außer dem Falle wirklicher gänzlicher Vermögenslosigkeit, häufig nur die Bedürfnisse des Augenblicks die Mittel solcher Erkrankten oder Verunglückten auf der Reise übersteigen — so ist der ver- ursachte Aufwand, nach billiger Berechnung, in dem Falle zu ersetzen, wenn entweder der betreffende Reisende diesen Ersatz aus eignen Mitteln zu leisten vermag, oder wenn die nach privatrechtlichen Grundsätzen zu seiner Ernährung und Unterstützung verpflichteten Personen, nämlich seine Ascendenten und Descendenten oder ein Ehegatte desselben dazu vermögend sind, was erforderlichen Falls durch amtliche Nachfragen bei der heimathlichen Behörde zu er- heben ist. Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Erklärung vollzogen worden, und es soll dieselbe nach erfolgter Auswechslung der gleichlautenden Herzoglich Sachsen-Altenburgischen bekannt gemacht werden. Dresden, am Züusten December 1846. Die Königlich Sachsischen Murten, der auswärtigen An- gelegenheiten und des Innern. von Zeschau. von Falkenstein. WO Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse in der Stadt Neustädtel; vom 29sten Januar 1847. W Friedrich August, von GOTITES Gnaden könig von Sachsen 2c. 2c. 2. thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz die von dem Stadtrathe zu Neustädtel mit Zustimmung der Stadtverordneten beschlossene Errichtung einer, den Einlegern gegenüber von der Stadtgemeinde Neustädtel zu vertretenden Sparcassenanstalt daselbst genehmigt, das Uns vorgelegte Regulativ bestätigt, insonderheit auch der gevachten Sparcasse die in den 9§& 12, 14, 15 und 16 des letzteren enthaltenen Rechtsvergünstigungen ausdrücklich verliehen haben. 45