Gescz-und Verordnungsblall für das Königreich Sachsen, Ftes Stück vom Jahre 1847. A 25) Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Crimmitzschau; vom Oten April 1847. Won, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. beurkunden hierdurch, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz die von dem Stadtrathe zu Crimmitzschau im Einverständnisse mit den Stadtverordneten nach- gesuchte Genehmigung zu Errichtung einer den Einlegern gegenüber von der Stadtgemeinde Crimmitzschau zu vertretenden, für die unbemittelten Einwohner der gedachten Stadt und der Umgegend bestimmten Sparcasse ertheilt, auch das für die Anstalt entworfene Regulatiov, welches in den §§ 13, 15, 16 und 17 gewisse Rechtsvergünstigungen enthält, mit diesen selbst bestätigt haben, dergestalt, daß dem Inhalte des fraglichen Regulatios in allen Puncten aufs Genaueste nachzugehen ist. Zu dessen Beurkundung ist das gegenwärtige Bestätigungsdecret ausgefertigt, und von Uns, unter Beifügung Unseres Königlichen Insiegels, eigenhändig unterschrieben worden. Dresden, am gten April 1847. Friedrich August. Johann Paul von Falkenstein. Albert von Carlowitz. 1847. 13