(79 ) Die Maschinen= und Wagenverwaltung wird von dem Maschinenmeister geleitet, welchem für das Maschinenhaus zu Leipzig ein besonderer Rechnungsführer und das erforderliche technische Personal an Werkführern und Vorleuten, ingleichen ein Maschinenver- waltungs-Assistent zu Zwickau; ferner die Locomotivenführer und Locomotivenführerlehrlinge, die Feuerleute 2c. untergeben sind. Den Fahrdienst besorgen die Oberschaffner, Packmeister und Schaffner. Die Unterhaltung der dem Betriebe übergebenen Bahnstrecken ist den Betriebs-Ingenieurs und Assistenten und unter deren Beaufsichtigung den Oberbahnwärtern und Bahnwärtern übertragen. Die dem Obigen entsprechende weitere Organisation für die noch im Baue begriffenen Bahnstrecken bleibt bis zu erfolgender Einrichtung des Betriebs auf letztern ausgesetzt. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, am 1sten Mai 1847. Finanz-Ministerium. von Zeschau. Roßberg. M 31) Verordnung, die Auftragsertheilung an die innenbemerkten Aemter hinsichtlich der unter die Gerichtsbarkeit des Domcapitels zu Meißen gehbrigen Ortschaften in Bezug auf Straßenbau= und Eisenbahnangelegenheiten betreffend; vom 22sten April 1847. Nechtem es nöthig erschienen ist, die unter die Gerichtsbarkeit des Domcapitels zu Meißen gehörigen Ortschaften zu Feststellung ihres Gerichtsstandes in Bezug auf Straßenbau= und Eisenbahnangelegenheiten an bestimmte Bezirksämter zu weisen, haben Se. Königliche Ma- jestät genehmigt, daß für alle Fälle, wo nach Maaßgabe des Straßenbaumandats vom 28Ssten April 1781 und der Expropriationsgesetze vom Zten Juli 1835 und vom 10ten August 1837 die Wirksamkeit der Bezirksbeamten einzutreten hat, 1) rücksichtlich der stiftischen Ortschaften Kemnitz, Oberwarthe und Zöllmen: das Justizamt Dresden, 2) rücksichtlich der Vorstadt Hintermauer und der Freiheit bei Meißen antheilig, sowie der Orte Abend, Boritz, Kleßig, Kobitzsch, Mettelwitz, Neuhöfchen, Niedertoppschedel, 1847.— 14