(112) V 38) Verordnung, die Herabsetzung des Eingangszolls für Oel in Fässern betreffend; vom 17ten Juni 1847. TX.: . FriedrichAugust,vonGOTTESGnadeanuigvouSachsm 2c. Ic. 2c. In Folge vertragsmäßiger Bestimmung wird der Eingangszoll für vereinausländisches Oel in Fässern, Position 26 des Vereinszolltarifs 18486, von einem Thaler zwanzig Neu- groschen auf einen Thaler zehn Neugroschen vom Centner herabgesetzt. Diese Zollermäßigung tritt vom isten Juli dieses Jahres in Kraft. Die übrigen Tarifbestimmungen für Oel bleiben unverändert. Urkundlich ist diese Verordnung von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unserem König- lichen Siegel bedruckt worden. Gegeben zu Dresden, den 1 7ten Juni 1847. Friedrich August. Heinrich Anton von Zeschau. Letzte Absendung: am 29# sten Juni 1847.