(150 ) Dividendengenuß einer Seits und das durch beiderlei Actiengattungen zusammen repräsentirte nominelle Actiencapital anderer Seits dabei zu Grunde gelegt wird. Wir wollen, daß dem Inhalte dieses Nachtragsstatuts von Jedermann, den es angeht, nachgegangen werde, und haben zu dessen Beurkundung gegenwärtiges Bestätigungsdecret unter Eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei- drucken lassen. Dresden, den 7ten October 1847. Friedrich August Johann Paul von Falkenstein. Albert von Carlowitz. Nachtrag zu den Statuten für die Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft vom 10ten Januar 1845. & 1. Zum Ersatze des nach § 20 der Statuten für die Löbau-Zittauer Eisenbahn- gesellschaft aus dem Anlagecapitale vorschußweise entnommenen Betrags der Zinsen auf die Einzahlungen während der Bauzeit, und zur Aufbringung des durch unvorhergesehene Fälle zur Vollendung des Baues der Löbau-Zittauer Eisenbahn sich herausstellenden Mehrbedarfs wird das ursprüngliche Actiencapital der Gesellschaft dieser Bahn von 2,000,000 Thalern um 500,000 Thaler erhöht. & 2. Zu diesem Behufe werden 20,000 Stück, auf den Inhaber lautende Actien Lit. B. creirt, welche nicht nur in Hinsicht auf Zinsen und Dividende, sondern auch hinsichtlich des Capitalbetrags den §§ 10, 11, 12 resp. 13 gedachten Vorzug vor den Stammactien à 100 Thlr. — —, die nunmehr unter Lit. A. auszufertigen sind, genießen. §J 3. Auf jede Actie Lit. B. darf nur ein die Summe von Fünf und Zwanzig Tha- lern — — erreichender Gesammteinschuß eingefordert, diese Bestimmung auch auf keine Weise abgeändert werden. & 4. Die Einzahlungen auf die Actien Lit. B. geschehen in 3 Terminen, und zwar mit 5 Thalern — — gleichzeitig mit der letztern Einzahlung auf die Actien Lit. A. und