(162 ) Indem solches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird, wer- den die bei den oben bemerkten Wahlen betheiligten Behörden zu deren thunlichster För- derung, insbesondere auch zu genauer Befolgung der wegen Beschleunigung der Landtags- wahlen durch die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 21) ertheilten Vorschriften aufgefordert. Dresden, am 24 sten November 1847. Ministerium des Innern. von Falkenstein. Kuhn. — — Letzte Absendung: am 4Aten December 1847.