(164) Berichtigung. In der Verordnung vom 30sten October 1847, die Einfuͤhrung einer anderweiten Arzneien- taxe betr., ist Seite 160, Zeile 4 von oben statt: „welche mit Fuͤnf und Zwanzig Thalern Strafe“ zu lesen: „welche mit Fuͤnf bis Zwanzig Thaler Strafe“. Letzte Absendung: am 8ten Januar 1848.