(X) Appellationen wider die Entscheidungen der Criminalbehörden in Preßver- gehen — sind zulässgg..w Appellationsgerichte — deren Verbindlichkeit zur Aufsichtsführung, daß die Gerichtsbehörden wegen Vergehen mittelst der Presse und insonder— heit derjenigen, welche nach Art. 84 und 94 des Criminalgesetzbuchs zu beurtheilen sind, Amtswegen mit der Untersuchung verfahren das selbigen zugewiesene Befugniß, auch ohne vorgängige Be— schwerde die Einleitung von Untersuchungen und Verhaftnehmungen anzuordnen, fällt künftig in Ansehung der 9§ 1 des Gesetzes vom L8ten November 1848 angegebenen Verbrechen hinweg . — inwiefern selbige bei den in & 67 des obgedachten Gesetzes erwähnten Verbrechen Vortrag an das Justizministerium zu erstatten haben Archive der Patrimonialgerichte — deren Instandsetzung zum Behuf der Ab- gabe an den Staat . Arzneientaxe — das Erscheinen eines Nachtrags zur vierten Auflage der- selben betr. . Ausnahmegesetze, sogenannte, vom deutschen Bunde seit dem Jahre 1819 erlassene, — deren Aufhebung durch den Bundesbeschluß vom 2ten April 1848 .. . .. —--— B. Bahnhöfe der Sächsisch-Bayerschen, Leipzig-Dresdner und Magdeburg-Leipziger Eisenbahnen, in Leipzig gelegene, — Herstellung einer Verbindung zwischen selbigen durch Erbauung einer Eisenbahn und Anwendung des Expropriationsgesetzes vom Zten Juli 1835 auf die Abtretung des zu deren Baue erforderlichen Grundeigenthums . —Ductdce1erEcsenbahn . Bank der Stadt Chemnitz — deren Statuten, 4. Chemnitz. Bayersch-Sächsische Staatseisenbahn — Herstellung einer Verbindung zwischen selbiger und den Leipzig-Dresdner und Magdeburg-Leipziger Eisenbahnen durch Anlegung einer Eisenbahn und Anwendung des Erpropriationsgesetzes vom Zten Juli 1835 auf lehtere — Trract dieser Eisenbahn . ———we1tere Betriebsverwaltung dabei .. Begnadigungsgesuche — in welchen Fällen die Untersuchungsgerichte die Kosten dafür zu entrichten baben ... Behorden-—Ober-unndttel — welche Prädicate seibigen künftig zu ertheilen sindd Belgische Gerichte — welches Verfahren bei Requisitionen an selbige in Civilproceßsachen zu beobachten it Bergsachen — die gesetzliche Bestimmung, nach welcher selbige in der höhe- rren Instanz an das Appellationsgericht zu Dresden verwiesen find, wird aufgehoben — Zauziehung von Sachverständigen bei deren Verhandlung und Ent- scheidung Berlin, Stadt, — Concession für die vast ge dehewers verungẽegescllshafi zu Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen Tag. 18 Noo. 4 Juni 27 Deé. 23 Nov. 4 März 15 April 1 Mai 29 April = 20 April 8 Nor. 11 Mai 24 Oct. 6 Mril 23 Nov. Seite 314 fg. 139 361 4 129 fg. 133 134 133 134 256 136 193 38 297 298 360 2* Paragraph. 1 1 u. 2 14 15