(IAn) Besitzveränderungen bei lehngeld= oder zinspflichtigen Grundstücken — Verbindlichkeit der Vrrichtsbehere zu Benachrichtigung des Lehns- und Zinsherrn hiervon. Beweis über die Behauptung, daß eine in vas Grund- und Hopothekenbuch eingetragene Schuld oder Verbindlichkeit nicht begründet oder erloschen sei — wem selbiger obliegt, wenn der Besitzer des Grundstücks den Entwurf zum Grund= und Sopothelenbu che ausdrũchlich oder siilischwei- gend anerkannt hat. Vezirksgerichte, Königliche, — deren Vildung und collegialische Einrichtung — Mitglieder und Stellung derselben — Geschaftsfuhrung dabei und Unterstützung durch Actuarien. — Verbot wider Anstellung eines Mitglieds bei einem 2 chem bereits Anverwandte von ihm sich befinden — welche Geschäfte nicht collegialisch dabei zu behandeln sind — Abhal- tung von Gerichtstagen — bilden die zweite Instanz für die von den Einzelrichtern zu behandeln- den und zu entscheidenden Sachen — Behandlung der Bergsachen dabei — Stellung der Staatsanwälte — Hauptgrundsätze über das künftige Verfahren in Civil= und Strafpro- ceßsachen Blaufarbenwerksverein, Sichsischer, tigung der Statuten desselben Böhmen, Königreich, — Grenzreceß, welcher zwischen selbigem und dem König- reiche Sachsen abgeschlossen worden ist Böhmisch-Sächsische Staatseisenbahn welcher * die oberste Leitung und Beaufsichtigung derselben zusteht Börse, s. Oelhandelsbörse. Borussia, Feuerversicherungsgesellschaft in Berlin, — deren Concession zu Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen ... BrandcassenbeiträgefürdeiiletztenTeruiin1848—derenHöhe Brandversicherungsanstalt, s. Immobiliarbrandversicherungsanstalt. Brandversicherungsgesellschaften, ausländische, in hiesigen Landen con- cessionirte, s. Berlin — Borussia — Magdeburg — Phönir — Stettin — Triest. Buchdruckereien, neue, — von wem künftig die Erlaubniß zu deren Anleg- ung ertheilt wird ............. Bundesbeschlüsse, gewisse, seit dem Jahre 1819 ausnahmsweise erlassene, — deren Aufhebung durch den Bundesbeschluß vom 2ten April 1848 bei wel— von Privaten errichteter, — Bestä— Bundesbeschluß vom 3ten März 1848 wegen Aufhebung der Censur Bundesregierungen, deutsche, — Modalität der Wahl der Nationalvertre— ter für das zwischen selbigen und dem Volke zu Stande zu brin zende Verfassungswerk . — Erläuterungen hierzu — Ernennung der Regierungscommissare zu Leitung der Wahlen ... . —-VerzeichnißüberdieWahlbezirke Tag. 23 Nov. 1847 18 Dec. 1848 23 Nov. u ## # U# — 7 11 Dee. 11 April 15 Juli 14 Dee. 7 Sept. 14 April 15 April 1 Mai 9 März 10 April 17 April 20 April S— Seite. 300 48 fg. 49 fg. 129 fg. 17 fg. 25 fg. 33 fg. 53 fg. 39 fg. Paragraph. 29 4—6 7—9 10 11, 12 13 15, 18—22 23, 24