(XV) Commission für Einrichtung der Grund= und Hypothekenbücher — die bei selbiger unerledigt gebliebenen. Geschaͤfte gehen an die betreffenden Appellationsgerichte über — Fortführung der Beaufsichtigung und Ueberwachung der Grund- und Hypothekenbuchführung bei den Untergerichten durch den Commissions- rath Voint . Communalgarde — deren erweiterte Bestimmung und Verstärkung zum Behuf der Vorbereitung einer allgemeinen Volksbewaffnung — Gesetz über anderweite Erläuterungen zu dem Gesetze vom 25sten J Juni 1840 über selbige . Communalgardisten, im Dienste berletzte oder in Folge der erlitienen Ver— letzungen verstorbene, — Gesetz über deren Anspruch auf Entschädigung und zwar: — nach welchen Grundsätzen die desfallsige Vergütung bemessen werden soll — Anspruch der Hinterlassenen derselben auf Unterstützung — in welchen Fällen und inwieweit letztere an Wittwen und Waisen zu verabreichen ist — welcher Behörde die Entscheidung über die Höhe der zu gewäh— renden Unterstützungen zustett — solidarische Verbindlichkeit derjenigen, welche an der Tödtung oder Ver- letzung Theil genommen haben, zum Ersatze dessen, was der Staat nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu leisten hat Concertmusiken an öffentlichen Orten — inwieweit die Verordnung vom 21sten October 1843 in Bezug auf das Abhalten derselben während der geschlossenen Zeiten einer Modification unterworfen worden ist Concession — deren Einholung zu Herausgabe von Zeitschr iften, Almanachs und Kalendern fällt künftig weg. .. . — zu Anlegung neuer Buchdruckereien, bei dem Ministerio des Innern einzuholende, — ist künftig nicht mehr erforderlich Confiscirtes Gut, dem Gerichtsherrn zustehendes, — geht künftig auf den Staatsfiscus über . Convention, zwischen den Königreichen Sachsen, wegen der gegenseitigen Freizügigkeit — zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Kaiserreiche Oesterreich wegen Feststellung der Grenze zwischen Sachsen und Böhmen — zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Herzogthume Sachsen- Coburg-Gotha über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe — über den Anschluß der Oberlausitz an die alterbländische Immobiliar= brandversicherungsanstalt .... ..... Cours in Leipzig, s. Wechselcours. Erevitvert in, erbländischer, ritterschaftlicher, — Nachtrag zu dem Statute def elben Criminalbehörde — wider deren Entscheidung bei Preßvergehen ist eine Appellation zulässig . Criminalproceßsachen — Hauptgrundsätze für das Verfahren darin Criminalsachen — aus welchen Gründen der Denunciant seine außergericht- lichen Kosten selbst zu tragen hat, wenn der Denunciat in erster Instanz von Strafe und Kosten freigesprochen worden ist. — in welchen Fällen die Untersuchungsgerichte zur Gerätrng der Ver- theidigungskosten darin verpflichtet sind . .. .. Schweden und Norwegen Tag. 16 Dec. 11 April 22 Nov. 28 Sept. 28 Oct. 23 März 27 März 14 Wril 23 Nov. 5 April 11 April *# 7 Juli 28 Nov. 11 Oct. 18 Noo. 23 Nov. 24 Febr. 11 Mai Seite. 357 28 fg. 277 fg. 191 fg. Daragraph. 1—15 1—14 1—5 1 u. 2 3 u. 4 27