(XIX ) Geschworne — deren Wahl, Verpflichtung und Wirksamkeit bei Preßvergehen gegen deren Ausspruch ist die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig Gewerbe= und Personalsteuer — der am 15ten Mai gefällige halbjäh- rige Betrag derselben, ist doppelt zu erheben — Reclamationen und Recurse gegen die Ansätze und die Einbring- ung der desfallsigen Beiträge haben keine Suspensivkraft — deren Erhebung nach der Hälfte des Jahresbetrags — Abfassung der Rechnungen über selbige — welchen Betrag dieselbe nicht übersteigen dar und d vesfallsize Re- stitution des geleisteten Mehrbetrags .. — Erhebungsgebühren dabei wenn er sich auf 2 Thaler oder mehr beläuft, Gewerbe= und Personalsteuercataster — es soll der Auffteilung der— selben zur Zeit Anstand gegeben werden Glaubensbekenntniß der Deutschkatholiken Goldmünzen, leichte, verbotene, — unter welcher Bedingung den Geldwechs- lern deren Verkauf nach dem Gewichte und Gehalte künftig gestattet sein soll — Contraventionsstrafe Grenzreceß, zwischen der Königlich Sichũschen und Kaiserlich Oesterreichischen Regierung abgeschlossener Grund= und Hypothekenbehörden — deren Obliegenheit zu Fortführung der zu den Grund= und Sypothekenbüchern gehörigen Flurbuchsauszüge Grund= und Hypothekenbücher — inwiefern der Grundstücksbesitzer, wenn — er unterläßt, binnen der ihm gestatteten Frist sich über das Anerkenntniß des sein Grundstück betreffenden Foliums darin zu erklären, die ihm etwa zustehenden Einwendungen und Einreden gegen die eingetragene Schuld oder sonstige Verbindlichkeit, dem eingetragenen Berechtigten gegenüber, nicht verlustig wire — im Falle, daß der Besitzer ausdrücklich oder stillschweigend den des- fallsigen Entwurf anerkannt hat, liegt ihm auch der Beweis ob, daß die eingetragene Verbindlichkeit nicht begründet oder erloschen sei — Ermächtigung der für deren Einrichtung niedergesetzten Commis- Ien zu Ueberwachung der Führung derselben bei den Unterge— richten » — Auflösung bieser Commission . — Ueberweisung der bei dieser Gommision unerledigt gebliebenen Geschäfte an die Appellationsgericht. — Fortführung der Beaufsichtigung und lUeberwachung der Buch- führung dabei durch den Commissionsrath Voigt . Grundsteuer, im Monate Mai gefällige, — deren Erhebung nach 6 2 gen von jeder Steuereinheit — deren Erhebung nach 2 Pfennigen von jeder Steuereinheit — Modalität der Abfassung der Rechnungen hierüber — welchen Betrag dieselbe nicht ubersteigen darf und buse Re- stitution des geleisteten Nehrbetrags. Erhebungsgebühren dabei Tag. 18 Nov. 23 Nov. 20 Dec. 18 Nov. 25 April 11 Mai 12 Aug. 27 Oct. 15 Nov. * 2 13 Oct. 2 Nov. 14 Jan. 11 April 27 März Seite. 308 fg. 323 fg. 359 313 fg. 97 fg. 133 169 194 fg. 291 292 192 209 fg. 4 fg. 58 fg. 36 fg. 2 fg. 35 357 97 f g 169 194 fg. 291 292 Paragraph. 17—19 1—3 17—19 1—3