(X) ———— — Grundstücke, lehngeld- oder zinspflichtige, — inwiefern Lehns= und Zins- herren von Besitzveränderungen dabei zu benachrichtigen sind Grundstücksbesitzer, s. Grund- und Hypothekenbücher. H. Haft, s. Untersuchungshaft. Herrenloses Gut, dem Gerichtsherrn zustehendes, — geht künftig auf den Staatsfiscus über . Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa sich vorfindenden Ouit- tungs= und Einlagebücher der Sparcassen zu Altenberg, Altgeißing, Kö- nigstein, Radeberg und der Bezirke des Justizamts zu Pirna und des Gerichts zu Lockwitz — ist zulässig . J. Immobiliarbrandversicherungsanstalt, alterbländische, — welche Bei- träge deren Theilnehmer für den letzten Termin 1848 an die Brand- casse zu entrichten haben — — Vertrag über den Anschluß der Oberlausitz an selbige — führt künftig den Namen „Landes- Immobiliarbrandversicherungsanstalt Inhibition der in die Sparcassenanstalten zu Altenberg, Altgeißing, König- stein, Radeberg und der Bezirke des Justizamts zu Pirna und des Ge- richts zu Lockwitz eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie der darüber ausgestellten Quittungs= oder Einlagebücher — findet nicht Statt Instanzenzug in Justizsachen — Entscheidung eines Zweifels bei 8 38, Nr. 5 des Gesetzes vom 28sten Januar 1835 hierüber hinsichtlich der Frage: wer die außergerichtlichen Kosten des Denuncianten zu erstatten hat, wenn der Denunciat in erster !*p“. von Strafe und Kosten freige- sprochen worden ist? Juden — der § 5 des Gesetzes wegen einiger Modifirationen in deren bürger= lichen Verhältnissen wird außer Kraft gesetzttt Jüterbogk-Riesaer-Eisenbahn — welche gesetzliche Bestimmungen bei Abtretung ves zu deren Baue erforderlichen Orundeigenthums in Ktaft treten . . — Richtungslinie derselben Justitiariate, Königliche, — deren Aufhebung . Justiz — wird auch in der untern Instanz von der Verwaltung getrennt — Umfang dersellen Justizämter — deren Aufhebung Justizbehörden, höhere, — Entscheidung eines Zweifels bei 8 38, Nr. 5 des Gesetzes vom 28sten Januar 1835 hierüber in Bezug auf die Frage! wer die Ertrajudicialien des Denuncianten zu erstatten hat, wenn der De- nunciat in erster Instanz von Strafe und Kosten freigesprochen worden ist? — — Cntscheidung der zweifelhaften Rechtsfrage: ob einem Angeschul- digten gegen die Anlegung und Fortdauer der Untersuchungshaft nach dem Gesetze hierüber vom 28sten Januar 1835 das Rechtsmittel der Appellation zustehe? . . .. . . ... Tag. 23 Nov. 23 Nov. 18 Jan. 14 Juli 30 Aug. 30 Aug. 25 Nov. 7 Sept. 28 Nov. = 18 Jan. 14 Juli 30 Aug. 30 Aug. 25 Nodv. 24 Febr. 17 Nov. 9 Juni 2 2 23 Nov. 24 Febr. 6 Nov. Seite. 300 300 164 186 188 342 183 fg. 350 fg 351 164 186 188 342 9fg. 277 140 141 295 v # Paragraph. 29 76 16 17 22 17 —