XIX Vereine und öffentliche Versammlungen — inwiefern die Gerichtsbe- hörden zu strafrechtlicher Verfolgung der darin verübten Vergehungen von Amtswegen verbunden sind . — welche als verboten zu betrachten sind — Verantworilichkeit für Aeußerungen oder Handlungen in einem Vereine — wer zu Stiftung derselben berechtigt ist — Anzeige von der Zusammen- berufung der Versammlung an die Polizeibehörde — Verbot gegen das Erscheinen der Theilnehmer mit Waffen i in selbigen — Contraventionsstrafen — das den Militärpersonen desfalls zustehende Recht kann suspendirt werden — welches Gericht bei untersuchungen wegen gesetzwidriger Vor- träge oder Aeußerungen darin als zuständig zu betrachten ist politische, — inwiefern der Gebrauch der Kicchen hierzu nicht zu gestatten ist Vereins= und Versammlungsrecht — Gesetz über dess en Gewährleistung Verfahren -— Straf= — bei Preßvergehen, s. Preßvergehen. Verfas sungsurkunde vom 4ten September 1831 — provisorisches Geies über einige Abänderungen derselben . . Berfassungsw erk der deutschen Bundesregierungen, s Deut schland. Vergehen, in Art. 84 und 94 des Criminalgesetzbuchs verpönte, — Ver— pflichtung der Gerichtsbehörden zur amtlichen Einschreitung in deefall- sigen Fällen. . Verhaftnehmungen, . Untersuchungen. Verläge, in minder wichtigen Criminalsachen erwachsene, — nach welchen Grundsätzen deren Restitution erfolgen soll Vertheidiger — sind in minder wichtigen Untersuchungssachen nicht von Amtswegen zu bestellen. Vertheidigungskosten — inwieweit die untersuchungsgerichte zu deren Ge- währung verbunden sind . . . . Voigt, Commisstonsrath, s. Commission. Volksbewaffnung, s. Communalgarde. Volksversammlungen — wer zu deren Berufung berechtigt ist — Erfor- derniß der Zusammenberufung — Anzeige vor der Zusammenberufung derselben an die Polizeibehörde – wem selbige obliegt — den Theilnehmern ist das Erscheinen mit W Waffen in felbigen nicht ge- stattet — Contraventionsstrafen .. Vorschußbank in Leipzig, s. Leipzig. — — — — — — W Wahl der Nationalvertreter für das zwischen den deutschen Regierungen und dem Volke zu Stande zu bringende Verfassungswerk — in welcher Weise selbige erfolgen soll. — Erläuterungen hierzu — Wahlcommissarien — BVeerzeichniß über die Wahlbezirke . — — desfallsige Ergänzungswahl für den lsten Bez zirt Tag. 4 Juni 14 Nov. 18 Nov. 15 Nov. 14 Nov. 15 Nov. 10 April 17 April 20 April 18 Dec. 305 257 289 fg. 219 fg. 139 136 135 fg. 290 25 fg. 33 fg. 53 fg. 39 fg. 358 fg. Paragraph. 2—4 5—9 10, 11 12 10 5 u. 6 7 u. 8 10 u. 11